"Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" lautet der ausführliche Name für die Schufa. Die SCHUFA Holding AG ist die bekannteste deutsche Wirtschaftsauskunftei und rein privatwirtschaftlich organisiert. Träger sind Unternehmen, die Kredite an andere Firmen und Privatpersonen vergeben und deshalb an Informationen über die Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer interessiert sind. Die Einholung von wirtschaftsrelevanten Daten dient einerseits den Unternehmen dazu, sich vor finanziellen Verlusten durch Ausfälle von Krediten zu schützen, andererseits soll sie aber auch eine Überschuldung der Verbraucher vermeiden. Zahlreiche Bürger nutzen die Möglichkeit zur Selbstauskunft und können so die über sie gesammelten Daten einsehen und gegebenenfalls korrigieren lassen.

Der Umgang mit den Daten bei der Schufa

Mit den Daten von mehr als 66 Millionen deutscher Bürger sind etwa drei Viertel der Gesamtbevölkerung erfasst. Ungefähr 103 Millionen Anfragen werden von der Schufa jährlich bearbeitet. Selbstverständlich ist die Art von Daten, die bei der Schufa gesammelt werden, genau reguliert. Ein Großteil dieser Informationen wird der Schufa als Kundendaten von Banken und anderen Partnerunternehmen zur Verfügung gestellt. Die Schufa-Klausel sorgt dafür, dass dies nur nach Einwilligung des Kunden erfolgen darf. Andere Daten, beispielsweise aus Schuldnerverzeichnissen, erhebt die Schufa selbst. Die wichtigsten Informationen, die - neben den Kontaktdaten - gespeichert werden, sind solche über Kredit- und Leasinggeschäfte, Kontoeröffnungen und Kreditkarten, Zahlungsforderungen und Privatinsolvenzen. Außerdem errechnet die Schufa für ihre Vertragspartner sogenannte Score-Werte, die sich auf die einzelnen Verbraucher beziehen und die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls darstellen sollen. Geringere Score-Werte deuten auf ein größeres Ausfallrisiko hin als höhere. Die weitergegebenen Werte sind nicht immer gleich, sondern werden der Branche, aus der das anfragende Unternehmen stammt, angepasst. Gegen die Ermittlung und Übermittlung von Scores kann bei der Schufa in schriftlicher Form widersprochen werden.

Auskünfte nur für Geschäftspartner

Kreditinstitute, Kreditkartenunternehmen und Leasinggesellschaften gehören zur Kategorie A der Partnerunternehmen und erhalten Positiv- und Negativmerkmale. Zur Kategorie B zählen vor allem die Bereiche Handel und Telekommunikation sowie teilweise Versicherungen. Diese bekommen ausschließlich Negativmerkmale übermittelt. Darüber hinaus gibt es die Gruppe der F-Vertragspartner, die im Wesentlichen aus Inkassounternehmen besteht. Entsprechend dieser Einordnung erhalten sie von der Schufa lediglich Adressdaten.