Bei der Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, werden die Daten der deutschen Verbraucher gespeichert, wenn sie zum Beispiel ein Konto eröffnen, eine Kreditkarte beantragen, einen Kredit aufnehmen, einen Handyvertrag abschließen, im Internet Ware bestellen, bei einem Auktionshaus im Internet als Käufer oder als Verkäufer auftreten, auf Rechnung bestellen und bei vielen Gelegenheiten mehr. Mittlerweile hat die Schufa die wirtschaftlichen und persönlichen Daten von mehr als 66,2 Millionen deutschen Verbrauchern gesammelt und gespeichert.

Der Unterschied zwischen Positivmerkmalen und Negativmerkmalen bei der Schufa


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Die Schufa speichert neben den persönlichen Daten des Kunden, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Adresse und frühere Anschriften, auch Informationen über das Verhalten des Kunden in geschäftlichen Angelegenheiten. Dazu gehören zum Beispiel die Aufnahme eines Darlehens und seine ordnungsgemäße Rückzahlung. Findet sich solch ein Vermerk in einer Schufa-Auskunft, handelt es sich um ein sogenanntes Positivmerkmal. Ein Positivmerkmal spricht für die Zahlungsmoral eines Kunden und hilft beispielsweise einem Kreditgeber, sich dazu zu entscheiden, dem Kunden einen Kredit zu gewähren.


Doch es gibt bei der Schufa auch Negativmerkmale. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise auf nicht gezahlte Kreditraten, obwohl der Schuldner schon mehrere Mahnungen erhalten hat. Auch ein Mahnbescheid oder ­ein Vollstreckungsbescheid ­gehören zu den Negativmerkmalen der Schufa. Liegt sogar ein Haftbefehl zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gegen den Kunden vor oder musste er Privatinsolvenz anmelden, gehören auch diese Informationen zu den negativen Schufa-Einträgen.

Wie kann ein negativer Schufa-Eintrag wieder gelöscht werden?


Ein Positivmerkmal, wie zum Beispiel ein vertragsgemäß zurückgezahlter Kredit, wird in der Regel drei Jahre nach Zahlung der letzten Rate aus der Schufa gelöscht. Ein negativer Schufa-Eintrag kann schon viel schneller gelöscht werden. Wenn zum Beispiel angemahnte Schulden bei unter 1.000,00 Euro lagen, keine titulierte Forderung für diese Schulden bestand und die Schulden innerhalb eines Monats bezahlt wurden, erfolgt die Löschung sofort. Ein Haftbefehl zwecks Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder die eidesstattliche Versicherung selbst müssen im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts eingetragen werden. Ist die Forderung beglichen, kann ein Antrag auf Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis gestellt werden. Nachdem die Löschung erfolgt ist, informiert das Amtsgericht nach vier Wochen die Schufa und der Eintrag wird auch bei der Schufa entfernt.