Jeder Verbraucher, der schon einmal ein Konto eröffnet hat, einen Kredit aufgenommen hat, einen Handyvertrag abschließen wollte oder eine Bestellung bei einem Versandhandel aufgegeben hat, wurde gefragt, ob er mit einer Anfrage bei der Schufa einverstanden ist. Schufa ist die Abkürzung für die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Es handelt sich um eine deutsche Wirtschaftsauskunftei mit Geschäftssitz in Wiesbaden.

Warum wird eine Schufa-Anfrage gestartet?


Die Schufa hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Vertragspartner vor finanziellen Verlusten durch Kreditausfälle zu schützen. Die Schufa wird von den Kredit gebenden Unternehmen finanziert, die ein Interesse daran haben, möglichst viel über ihre Kunden und deren Zahlungsmoral zu erfahren. Darum hat die Schufa bisher die Daten von mehr als 66 Millionen Deutschen gesammelt. Soll nun ein Vertrag abgeschlossen werden, bei dem ein Geschäftspartner das Risiko eingeht, dass sein Kunde nicht zahlungsfähig ist oder es werden könnte, wird vor Vertragsabschluss eine Schufa-Anfrage gestartet. Über die Schufa erfährt ein Kreditgeber zum Beispiel, ob der angefragte Kunde noch Konten bei anderen Banken unterhält, wie viele Kreditkarten er besitzt, ob es noch andere Kredite gibt und ob die bisherigen Zahlungsvereinbarungen ordnungsgemäß eingehalten wurden. Der Anfragende bei der Schufa entscheidet aufgrund der erhaltenen Auskünfte, ob er den Vertrag mit dem Kunden abschließen möchte, diese Entscheidung wird nicht von der Schufa getroffen.

Die Schufa Eigenauskunft

 

Jede Person hat nach dem Bundesdatenschutzgesetz das Recht, über die bei der Schufa gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten und sie bei Fehlern korrigieren zu lassen. Dazu kann jeder Verbraucher einmal im Jahr eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragen. Diese Selbstauskunft ist kostenlos und muss schriftlich beantragt werden. Ein entsprechendes Antragsformular findet man zum Beispiel im Internet auf der Seite meineschufa.de. Nach Erhalt der Eigenauskunft sollte der Kunde diese sorgfältig prüfen und sich bei falschen Eintragungen sofort bei der Schufa melden, um eine Berichtigung zu beantragen. Gegen Gebühr sind auch weiterführende Auskünfte wie eine Bonitätsauskunft oder die Auskunft online zu bekommen. Wer sich im Portal der Schufa anmeldet, die Anmeldegebühr bezahlt hat und sich per Postident-Verfahren legitimiert, kann auch per Email oder per SMS informiert werden, wenn sich ein Vertragspartner über ihn bei der Schufa erkundigt hat.